Reisepass für Großbritannien – Gültigkeit und ETA
Für deutsche Urlauber ist der Reisepass das reguläre Reisedokument. Prüfen Sie Gültigkeit und die Verknüpfung mit Ihrer ETA.
Gültigkeit und Personalausweis
Der Reisepass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Eine pauschale sechsmonatige Restgültigkeit verlangt die hier herangezogene britische Besucherregel für EU-Reisende nicht. Regeln eines weiteren Reiseziels müssen Sie separat prüfen.
Ein Personalausweis genügt für einen normalen touristischen Besuch in der Regel nicht. Die amtlich genannten Ausnahmen betreffen besondere Statusgruppen.
Neuer Pass bedeutet neue Prüfung
Die ETA ist an den Pass gebunden, mit dem sie beantragt wurde. Bei einem neuen Pass benötigen ETA-pflichtige Reisende eine neue ETA. Verwenden Sie bei der Reise den Pass aus dem bestätigten Antrag.
Prüfen Sie frühzeitig auch die Dokumente Ihrer Kinder. Ein Familienantrag ersetzt kein eigenes Reisedokument.
Weiterführende Informationen
Offizielle Quellen und Prüfstand
Inhaltlich geprüft: 04.10.2026. Prüfen Sie die Regeln vor der Abreise erneut. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Reisezweck, vorhandener Aufenthaltsstatus und Reiseweg.