ETA für Kinder und Babys
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ETA für Kinder und Babys

ETA-pflichtige Kinder benötigen unabhängig von ihrem Alter eine eigene Reisegenehmigung.

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Eigener Antrag für jedes Kind

Ein Kind wird nicht durch die ETA eines Elternteils abgedeckt. Beantragen Sie die Genehmigung mit dem eigenen Reisepass des Kindes. Achten Sie bei mehreren Anträgen auf die korrekte Zuordnung von Bestätigung und Pass.

Familienreise vorbereiten

Eltern können Anträge für ihre Kinder stellen. Folgen Sie den Foto- und Dokumentenanweisungen im offiziellen Verfahren. Eine Familienreise ist erst vorbereitet, wenn für alle ETA-pflichtigen Personen die erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Zusätzlich können bei der Grenzkontrolle Fragen zum Verhältnis zwischen Kind und Begleitperson auftreten. Die ETA ersetzt keine gegebenenfalls benötigten Zustimmungserklärungen.

Weiterführende Informationen

Offizielle Quellen und Prüfstand

Inhaltlich geprüft: 04.10.2026. Prüfen Sie die Regeln vor der Abreise erneut. Entscheidend sind Staatsangehörigkeit, Reisezweck, vorhandener Aufenthaltsstatus und Reiseweg.